Die parteiöffentlichen Einvernahmen des Beschwerdeführers und des Opfers wurden mittlerweile durchgeführt. Zudem liegen der Extraktionsbericht des Mobiltelefons vom 7. Juni 2022, der Rapport Forensik vom 8. Juni 2022 sowie das Gutachten des IRM vom 21. Juni 2022 vor und die Spurensicherung sowie der Spurenabgleich im Zusammenhang