Wirksame Ersatzmassnahmen zur Bannung der Fluchtgefahr sind nach wie vor nicht ersichtlich. Eine Flucht bzw. ein Untertauchen sind auch ohne Papiere möglich. 5.3 Es trifft zu, dass die Beschwerdekammer in ihrem Beschluss BK 22 224 vom 1. Juni 2022 zum Schluss gekommen ist, eine Haftdauer von drei Monaten rechtfertige sich mit Blick auf die geplanten Ermittlungshandlungen nicht. Daraus kann aber nichts betreffend Haftverlängerung abgeleitet werden. Die parteiöffentlichen Einvernahmen des Beschwerdeführers und des Opfers wurden mittlerweile durchgeführt.