Aus dem mittlerweile vorliegenden Rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung des Opfers durch das Institut für Rechtsmedizin (IRM) vom 21. Juni 2022 geht hervor, dass sich anlässlich der körperlichen Untersuchung an Hals, rechter Schulter sowie den Extremitäten teils Hautrötungen und Hautabschürfungen präsentierten, welche durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden sein dürften. Eine Entstehung der Verletzungen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung sei möglich. Zeitlich könnten die Verletzungen mehrere Stunden vor der körperlichen Untersuchung entstanden sein.