5 durch eine Traumatisierung erklären. Anlässlich der Einvernahme vom 16. Juni 2022 behauptete er, das Opfer habe ein Video der sexuellen Handlung gewollt (Z. 394 ff.). Obwohl er angegeben hatte, das Opfer habe das Video vom Oralverkehr gelöscht, wurde auf dem Handy des Beschwerdeführers eine Bilddatei davon gefunden, welche er sich nicht erklären konnte (Z. 491 ff.). Zudem ist unbestritten, dass das Opfer dem Beschwerdeführer schon nach den früheren Vorfällen den Schlüssel zu seiner Wohnung abgenommen hatte.