Im Gegensatz dazu versucht der Beschwerdeführer, das Opfer in einem schlechten Licht darzustellen, weicht den Fragen aus und bleibt insbesondere was das Kerngeschehen betrifft eher stereotyp (vgl. EV vom 16. Juni 2022, Z. 72 bis 79 sowie Hafteröffnung vom 10. Mai 2022, Z. 20 ff.). Die kargen Antworten zum Geschlechtsverkehr lassen sich beim Beschuldigten, anders als beim Opfer, nicht