Zudem ist dieser Ablauf stimmig und macht vor dem Hintergrund, dass die Tochter vor Ort war und sich auch immer wieder bemerkbar machte, Sinn. Auch der Beschwerdeführer gab an, dass die Tochter Frühstuck erhalten habe, bevor er und das Opfer in das Schlafzimmer gewechselt hätten (vgl. EV vom 16. Juni 2022, Z. 72). Die Aussagen des Opfers zum vorgelagerten Geschehen und zu inneren Vorgängen enthalten allgemein mehr und teilweise auch neue Details (vgl. EV vom 16. Juni 2022, Z. 111 ff.; Z. 165 ff.), welche sich aber ohne Weiteres in den Geschehensablauf einfügen lassen, ohne die Aussagen des Opfers in Frage zu stellen.