Der Beschwerdeführer macht auf verschiedene angebliche Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen des Opfers aufmerksam. Ein Anruf auf die polizeiliche Notfallnummer wäre die einzig logische Handlung gewesen und es sei nicht einzusehen, weshalb Anrufe bzw. SMS an die Chefin der Glaubwürdigkeit des Opfers dienen sollten. Zudem habe das Opfer ein Motiv, ihn (den Beschwerdeführer) fälschlicherweise zu belasten, da es sich mit den Vergewalti-