Eine dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) teilweise gut. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 10. Mai 2022 wurde aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 7. August 2022 angeordnet hatte. Die Untersuchungshaft wurde vorerst bis zum 20. Juni 2022 beschränkt. Am 21. Juni 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis zum 20. September 2022.