1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung sowie einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, mehrfach begangen. Am 10. Mai 2022 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an, vorerst befristet bis am 7. August 2022. Eine dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) teilweise gut.