6. Bis zum effektiven Antritt der ambulanten Massnahme, längstens aber bis zum 31. März 2023, wird Sicherheitshaft angeordnet. Diese ist im Massnahmenzentrum Bitzi zu vollziehen. 7. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, a.v.d. Advokat B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern, v.d. Fürsprecher C.________ (per Einschreiben)