41 haft im Hinblick auf ein nachträgliches Verfahren enthält und eine analoge Anwendung der vorhandenen Haftbestimmungen nicht zulässig ist. Dies war der (einzige) Grund, weshalb die Art. 364a und 364b StPO vor den übrigen Bestimmungen der revidierten StPO in Kraft gesetzt wurden (AB 2020 N 601 ff.; AB 2020 S 688 ff.).