18.2 Die stationäre Massnahme ist mit ihrer Aufhebung am 28. Juli 2021 weggefallen. Allerdings wurde Sicherheitshaft bis zum Urteil der Vorinstanz angeordnet, weshalb sich der Freiheitsentzug auf einen Hafttitel stützte und es sich damit nicht um rechtswidrige Haft handelte. In der Folge ordnete die Vorinstanz am 27. April 2022 die Verwahrung an.