Mit Blick darauf, dass med. pract. H.________ seinen Aufwand für die Hauptverhandlung mit einem Stundenansatz von CHF 200.00 abrechnet, erscheint zudem auch der Tarif von CHF 340.00 als zu hoch. Unter Berücksichtigung der soeben dargelegten Umstände erscheint eine Entschädigung von pauschal CHF 4'000.00 als angemessen. 18.