Es liegt nach wie vor eine moderate bis deutliche Rückfallgefahr vor, welche ausgehend von der anwendbaren Basisrate einer Rückfallwahrscheinlichkeit von etwa 10% entspricht. Betroffen sind die hochwertigen Rechtsgüter der sexuellen Integrität und ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern. Die fraglichen Taten wiegen schwer und sind geeignet, die psychische und sexuelle Integrität der Opfer erheblich zu beeinträchtigen bzw. die sexuelle Entwicklung der Opfer massiv zu stören. Die ambulante Massnahme ist erforderlich und geeignet, um diesem Rückfallrisiko zu begegnen.