Der Vollzugsverlauf wurde zudem auch immer wieder durch verschiedene äussere Faktoren erschwert, was bei der Frage Therapierbarkeit ebenfalls zu berücksichtigen ist. So geht aus dem Abschlussbericht der JVA Pöschwies hervor, dass eine intensivere Auseinandersetzung mit deliktspezifischen Inhalten u.a. auch nicht möglich gewesen sei wegen des den Beschwerdeführer phasenweise absorbierenden Methadonabbauprozesses sowie der krankheitsbedingten Abwesenheit des Referenten (pag. 2374 Vollzugsakten). Die Massnahme wurde aber weiterhin als zweckmässig und notwendig angesehen (pag. 2375 Vollzugsakten).