395 BK 22 280). Der Verzicht des Beschwerdeführers auf das Sammeln und Horten von Dingen wird im Behandlungsbericht durch den Verzicht auf Ausgänge und Kioskbestellungen sowie das Pflegen nur weniger Aussenkontakte erklärt (pag. 397 BK 22 280). Zudem nahm der Beschwerdeführer in der Berichtsperiode von Februar 2022 bis Januar 2023 keinen Ausgang wahr (pag. 401 BK 22 280). 13.7 Mit Blick auf diesen Massnahmenverlauf ist der im Verlaufsgutachten vom 9. Mai 2018 empfohlene letzte Behandlungsversuch nicht erfolgreich verlaufen.