423 BK 22 280). Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass die RISK-Gespräche und somit die risikoorientierte Auseinandersetzung mit seinen Risikofaktoren, Problembereichen und seinem Veränderungsbedarf weiterhin durch Störungen im Wohngruppenmilieu oder Arbeitsbereich, die erneute Beantragung der AHV, die regelmässige Administration im Zuge seiner finanziellen Verpflichtungen, somatische Beschwerden und durch die mit alldem verbundene Klagehaltung des Beschwerdeführers überlagert worden seien.