Auch der Beschwerdeführer gab im Rahmen der letzten Begutachtung gegenüber med. pract. H.________ an, er habe nichts Neues in der Therapie gelernt. Er wisse nicht mehr so genau, welches die Themen gewesen seien (pag. 157 PEN 21 287). Er widerspreche den Berichten des MZB, wonach sich seit seinem Eintritt nichts geändert habe, nicht (pag. 158 PEN 21 287). 13.6 Auch aus dem aktuellsten Behandlungsbericht des MZB vom 25. Januar 2023 geht hervor, dass sich seit der letzten Berichterstattung kaum Veränderungen ergeben haben.