Obwohl er damit ein gewisses Wissen um seine Deliktdynamik an den Tag gelegt habe, hätten diese nicht in einer intensivierten Auseinandersetzung und Selbsterforschung, von der Entwicklung alternativer Handlungsstrategien ganz zu schweigen, resultiert. Auf vertiefende, hinterfragende und motivierende Fragen der Bezugsperson habe er meist mit einem floskelhaften «ich weiss nicht», mit Repetition von bereits Gesagtem, Themensprüngen, Verstimmung oder mit Anbringen seines Vertrauensverlustes in die Justiz reagiert (pag. 2579 f.). Auch der Beschwerdeführer gab im Rahmen der letzten Begutachtung gegenüber med.