Dieser Mechanismus sei in der aktuellen Berichtsperiode auch immer mehr von Mitinsassen wahrgenommen worden. Erst die letzte Berichterstattung des MZB und die Beurteilung der KoFaKO hätten punktuell eine im weitesten Sinne grössere Gesprächs- und Auskunftsbereitschaft gefördert. So habe der Beschwerdeführer nach einem Hinauszögern von annähernd acht Monaten die Arbeitsvereinbarung des RISK-Programms unterschrieben, wodurch dieses habe gestartet werden können. In den bisher acht RISK-Gesprächen habe es Gesprächsbeiträge des Beschwerdeführers gegeben, welche in einem risikoorientierten Sinne anknüpfungsfähig seien.