Er habe auf weitere zehn mögliche begleitete Ausgänge verzichtet. Es habe weiterhin der Eindruck bestanden, dass er gar kein echtes Interesse an Vollzugsöffnungen habe. Habe man auf einem gewissen Mass an Eigenleistung bei gruppendienlichen und administrativen Aufgaben beharrt, habe der Beschwerdeführer inzwischen auch deutliche Gefühlsregungen gezeigt, welche von Selbstmitleid und Verzweiflung und immer häufiger bis hin zur Wut gereicht hätten.