Es sei nicht ersichtlich, dass eine deliktorientierte Therapiebereitschaft vorliege (pag. 2550 f. Vollzugsakten). 13.5 Aus dem Bericht des MZB vom 23. Juli 2021 geht hervor, dass seit der letzten Berichtserstattung vom 6. Januar 2021 wenig Veränderung festzustellen war. Weiterhin seien seine kontinuierliche Artikulation verschiedener körperlicher Beschwerden sowie sein regelmässiges, wiederholtes Klagen über die Rahmenbedingungen des MZB und der Wohngruppe in seiner Alltagsbewältigung zentral (pag. 2578 Vollzugsakten). Er habe auf weitere zehn mögliche begleitete Ausgänge verzichtet.