2519 Vollzugsakten). Die KoFaKo hielt in ihrer Beurteilung vom 10. Februar 2021 fest, dass der Beschwerdeführer ihrer Ansicht nach zwar verbal eine gewisse Einsicht in seine problematischen Persönlichkeitsanteile zeige, eine vertiefte und nachhaltige Störungseinsicht sei allerdings trotz jahrelanger therapeutischer Behandlung nicht erkennbar (pag. 2549 Vollzugsakten). Es lägen insgesamt keine Hinweise vor, die auf eine vertiefte Deliktbearbeitung mit Erlernen nachhaltiger Copingstrategien schliessen liessen. Seine Schilderungen der Taten erfolgten nach wie vor affektlos, er zeige