liktprävention und Verbesserung der Legalprognose hätte präsentiert werden können (pag. 2482 f. Vollzugsakten). Am 25. Februar 2021 erfolgte seitens des MZB eine Gefahrenmeldung an die BVD, weil eines der Opfer (Tochter M.________) als Erbin der verstorbenen Partnerin des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführer selber als Nutzniesser eingesetzt worden waren. Die neuen Berührungspunkte zwischen Opfer und Täter wurden von der Zentrumsleitung als höchst problematisch erachtet. Diese Einsetzungen produzierten eine erneute Abhängigkeit mit Kontakt und Berührungspunkten, die nicht nur fragwürdig seien, sondern erneut missbrauchend.