2479 Vollzugsakten). Weiter wird festgehalten, dass der bisherige Verlauf der therapeutischen Zusammenarbeit vor allem durch den dramatischen Krankheitsverlauf und das Sterben seiner Partnerin bestimmt gewesen sei. Eine Voraussage in Bezug auf die bevorstehenden Vollzugslockerungen sei aufgrund des Behandlungsverlaufs noch nicht möglich. Zum aktuellen Stand der Therapie wurde ausgeführt, dass sich auch nach sechs Monaten Aufenthalt keine Anzeichen erkennen liessen, welche auf eine baldige günstige Entwicklung des Beschwerdeführers in der Therapie im MZB hinweisen würden. Es könne nicht von einem günstigen Therapieverlauf im MZB gesprochen werden.