32 zu erledigen (pag. 2472 Vollzugsakten). Auch die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Ausgänge habe sich eher zäh gestaltet. Zum einen habe der schriftliche Bericht regelmässig aktiv eingefordert werden müssen; zum anderen hätten seine Ausführungen kaum Einblick in seine gedankliche, emotionale und risikotechnische Disposition während der Ausgangszeit geboten. Auch im Vorfeld sei es dem Beschwerdeführer nicht möglich gewesen anzugeben, welche Ziele er bei seinem Ausgang verfolge bzw. worauf er besonders achten wolle.