verschiedene körperliche Gebrechen, Sterben und Tod seiner Lebensgefährtin, Erinnerungsmängel, Verlust seines Vertrauens in die Justiz, Redundanz der Thematik, Scham etc. In inhaltlicher Hinsicht habe der Beschwerdeführer bislang nahezu keinen Einblick in den Stand seiner Risikoarbeit gewährt. Das ihm noch im Behandlungsbericht der JVA Pöschwies attestierte theoretische Wissen über seinen Deliktsmechanismus sowie seine diesbezüglichen Risikofaktoren seien in der Arbeit im MZB bestenfalls rudimentär zum Tragen gekommen.