Der Eintritt in das MZB erfolgte schliesslich am 10. Juni 2020. Mit Verfügung der BVD vom 16. Juli 2020 wurden dem Beschwerdeführer begleitete Ausgänge und Urlaube bewilligt (pag. 2387 ff. Vollzugsakten). Aus dem Bericht über den Behandlungsverlauf des MZB vom 6. Januar 2021 geht aus der Stellungnahme der Abteilung soziale Integration betreffend milieutherapeutische Deliktbearbeitung und risikoorientierte Bezugspersonenarbeit hervor, dass eine delikt- und risikoorientierte Auseinandersetzung im eigentlichen Sinne in dem halben Jahr des Aufenthaltes des Beschwerdeführers nicht stattgefunden habe.