Ein solcher Zeitplan sei mit dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 1. November 2018 (SK 18 140), mit welchem dem Beschwerdeführer umgehend begleitete Ausgänge zugesprochen worden seien, nicht vereinbar. Das Obergericht des Kantons Bern kam daher zum Schluss, dass bereits zum aktuellen Zeitpunkt gesagt werden könne, dass eine weitere Behandlung des Beschwerdeführers in der JVA Pöschwies nicht zielführend sei, zumindest nicht in einem Zeithorizont, welcher sich aufgrund der konkreten Umstände für den Beschwerdeführer aufdränge.