Es hätten bisher keine begleiteten Ausgänge in der JVA Pöschwies stattgefunden. Nach dem stufenweisen Vollzugskonzept der JVA Pöschwies würden solche Ausgänge nach einem guten Therapieverlauf erst nach einer ca. einjährigen Behandlungsdauer geprüft. Ein solcher Zeitplan sei mit dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 1. November 2018 (SK 18 140), mit welchem dem Beschwerdeführer umgehend begleitete Ausgänge zugesprochen worden seien, nicht vereinbar.