Auch im Gutachten von Dr. med. O.________ vom 25. Mai 2014 wurde davon ausgegangen, dass die deliktrelevanten Persönlichkeitsanteile des Beschwerdeführers auch mit einer intensiven Psychotherapie nicht soweit bearbeitet werden könnten, dass eine selbständige Lebensführung sowie ein längerfristig günstiges Rückfallrisiko erzielt werden könnten (pag. 667 Vollzugsakten).