Zwar ist ein erneuter Beziehungsaufbau zu einer Frau mit Enkelkindern möglich, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es in der Stellung als Stiefgrossvater zu einer ähnlich engen Beziehungskonstellation kommt, erscheint eher gering. Zudem ist der Beschwerdeführer strafempfindlich, was sich auch im bereits erwähnten Umstand zeigt, dass er nach Eröffnung der Untersuchung aufgrund der ersten Inzesttaten keine weiteren sexuellen Handlungen mit Kindern vorgenommen hat.