150 PEN 19 287), gibt es auch keine Bezugspunkte mehr zu den Opfern, welche mittlerweile alle erwachsen sind. Die Zeugung eigener Kinder, auch wenn es biologisch nicht ausgeschlossen sein dürfte, erscheint unwahrscheinlich, ebenso dass es in seinem Alter und nach 14 Jahren Straf- bzw. Massnahmenvollzug zu einer Beziehung mit einer Frau mit minderjährigen Kindern kommt. Zwar ist ein erneuter Beziehungsaufbau zu einer Frau mit Enkelkindern möglich, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es in der Stellung als Stiefgrossvater zu einer ähnlich engen Beziehungskonstellation kommt, erscheint eher gering.