__ diese Überlegungen zum Bestandteil seines Gutachtens gemacht hat, erscheint es allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb die Erkenntnisse aus dem Parteigutachten nicht berücksichtigt werden sollten. Die Schweizer Therapiestudie ist veröffentlicht (vgl. Fussnote 4, pag. 477 BK 22 280) und diese Zahlen wurden von med. pract. H.________ aufgrund der ausführlichen Diskussion im Parteigutachten als überzeugend angesehen und übernommen. Der Umstand, dass es neben FOTRES noch weitere klinische Instrumente gibt, wie den HCR-20 3, stellt die im Parteigutachten und von med. pract. H.________ bestätigten Rückfallraten nicht in Frage.