Allerdings vertreten die BVD die Ansicht, dass die Aussagen im Parteigutachten nirgends publiziert und wissenschaftlich nicht ausdiskutiert seien, weshalb darauf nicht abgestellt werden könne. Mit Blick darauf, dass auch die BVD bestätigen, dass es sich bei den Autoren des Parteigutachten um führende Wissenschaftler im Bereich Prognoseerstellung vor allem im Bereich FOTRES handelt, und nicht in Abrede stellen, dass med. pract. H.________ diese Überlegungen zum Bestandteil seines Gutachtens gemacht hat, erscheint es allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb die Erkenntnisse aus dem Parteigutachten nicht berücksichtigt werden sollten.