H.________, welche sich qualitativ nach wie vor auf seine Ausführungen im Ergänzungsgutachten vom 28. Februar 2022 stützt, fehlerhaft oder widersprüchlich ist. Auch das Parteigutachten hatte betreffend Herleitung des qualitativen Risikoprofis in FOTRES keine Beanstandungen. Med. pract. H.________ erklärte plausibel und schlüssig, weshalb er sich der prozentualen Rückfallwahrscheinlichkeit im Parteigutachten anschliesst und er insofern seine vorherigen Einschätzungen aktualisiert. Aufgrund der geänderten wissenschaftlichen Erkenntnisse revidierte med.