BK 22 280). Med. pract. H.________ revidierte damit seine ursprünglich angegebene Rückfallwahrscheinlichkeit von 30- 50% und hielt fest, das Parteigutachten sei wissenschaftlich nach dem aktuellsten Stand hergeleitet und korrekt. Er habe keine Kritik an diesem Ergebnis. Seit Jahren habe man eine solche Stellungnahme gewollt und nun habe man sie (pag. 521, Z. 38-41 BK 22 280).