Zum damaligen Zeitpunkt sei sie aber korrekt gewesen. Wenn seine ehemaligen Kollegen, welche forschungsmässig im deutschsprachigen Raum führend seien, nachweisen könnten, dass beim Beschwerdeführer das rein statistische Rückfallrisiko max. 10% sein könne, dann nehme er das an. Ihre Wertung sei sicher besser als seine, zumal sie noch unter einer anderen fachlichen Prämisse ergangen sei. Gehe man nach jetzigen wissenschaftlichen Kenntnissen, müsse man sagen, max. 10% Risiko, zumindest über 7 bis 8 Jahre, vielleicht über 10 Jahre (pag. 521, Z. 1 ff. BK 22 280).