479 BK 22 280). Im Sinne einer Gesamtwürdigung wurde festgehalten, das Kapitel der Risikoeinschätzung weise spezifische, eng umschriebene methodische Mängel auf. Diese führten dazu, dass die Schlussfolgerungen in Bezug auf die Höhe des Rückfallrisikos wissenschaftlich nicht belastbar seien. Das Rückfallrisiko des Beschwerdeführers werde massiv überschätzt. Das qualitative Risikoprofil in FOTRES sei hingegen sorgfältig hergeleitet worden. Die Höhe des Rückfallrisikos bilde zusammen mit der Diagnose und dem Therapieverlauf eine zentrale Grundlage für die Beurteilung des Beschwerdeführers respektive die daraus zu ziehenden Konsequenzen für das Gericht. Entsprechend müsse kritisch hin-