Bei den Statistiken aus Deutschland sei lediglich auf die allgemeine Rückfallrate und nicht die spezifische für sexuellen Missbrauch oder jene für Ge- walt- und Sexualdelikte Bezug genommen worden. Spezifische Rückfallraten seien sowohl für Deutschland als auch für die Schweiz verfügbar. Die aus dem Jahr 1988 zitierte Studie sei sehr alt. Ferner werde das Alter des Beschwerdeführers nicht gewürdigt und somit die Basisrate für Rückfälligkeit überschätzt.