235, Z. 2 PEN 21 287). Man rede über normale Basisraten von 30 bis 50 % langfristig mit einer Wahrheitswahrscheinlichkeit von etwa 70 bis 80 % (pag. 236, Z. 28, pag. 237 Z. 1 ff. PEN 21 287). Auch gemäss Parteigutachten gibt es übergeordnet im Hinblick auf Aufbau und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens von med. pract. H.________ keine relevanten Mängel. Ebenso seien die Schlussfolgerungen, die aus dem Kapitel Risikoeinschätzung abgeleitet wurden, in sich kohärent und med. pract. H.________ verfüge über eine ausgewiesene Expertise im Bereich der Therapie und Begutachtung von Sexualstraftätern (pag. 451 BK 22 280).