Auch Dr. med. O.________ ging in ihrem Gutachten vom 25. Mai 2014 tatzeitnah von einem moderaten bis deutlichen strukturellen Rückfallrisiko für Sexualdelikte im Sinne der Anlassdelikte aus (pag. 659 und pag. 666 Vollzugsakten). Sie führte aus, diesem Risiko könne mittlerweile eine moderate deliktpräventive Wirkung durch die bisher erzielten Therapiefortschritte entgegengesetzt werden. Dabei handle es sich aber nicht um Persönlichkeitsveränderungen im engeren Sinn, sondern vielmehr um kompensatorische Therapieeffekte, welche einer höheren Offenheit und einem verbesserten Deliktbewusstsein des Beschwerdeführers zuzuordnen seien.