Zwar hätten sich sein Sammelverhalten, seine Sprache betreffend Sexualität und seine Opferempathie verbessert, aber sein Wissen über die vorhandenen Störungen und seine deliktdynamischen Kenntnisse hätten abgenommen. In diesem Zusammenhang bestätigte der Gutachter auch an der erstinstanzlichen Verhandlung, dass diese positiven Veränderungen keinen massgeblichen Einfluss auf die Rückfallgefahr hätten, da es in gewissen Bereichen auch Rückschritte gegeben und sich die Opferempathie wissenschaftlich bisher nicht als risikomindernd erwiesen habe (pag. 230, Z. 32 ff. PEN 21 287). Diese Rückschritte hatte med.