Dieselben Werte seien bereits im Vorgutachten aus dem Jahr 2018 generiert worden, wodurch gemäss klinischer und klinisch instrumentengeschützter Prognostik keine weitere Verbesserung des Rückfallrisikos für einschlägige Delinquenz abgebildet werden könne. Zwar hätten sich sein Sammelverhalten, seine Sprache betreffend Sexualität und seine Opferempathie verbessert, aber sein Wissen über die vorhandenen Störungen und seine deliktdynamischen Kenntnisse hätten abgenommen.