Eine triebdämpfende Medikation werde vom Beschwerdeführer weiterhin abgelehnt. Durch die dargestellten Veränderungen sei das persönlichkeitsbedingte Risikopotenzial beim Beschwerdeführer aktuell nach wie vor als moderat bis deutlich einzustufen und seine Selbstkontrollfähigkeiten als gering bis moderat zu bewerten, was mit der aktuellen FOTRES-Bewertung übereinstimme. Dieselben Werte seien bereits im Vorgutachten aus dem Jahr 2018 generiert worden, wodurch gemäss klinischer und klinisch instrumentengeschützter Prognostik keine weitere Verbesserung des Rückfallrisikos für einschlägige Delinquenz abgebildet werden könne.