Das Wissen des Beschwerdeführers über die eigene Deliktdynamik sei unverändert als gering einzustufen. Ein deliktdynamisches Modell, das für die Risikosenkung genutzt werden könnte, sei bei ihm nicht in vertiefter Form erkennbar, indem er beispielsweise nicht mal im Ansatz versucht habe, den eigenen Deliktkreis zu beschreiben. Es könne inzwischen von einer deutlichen und nochmals verbesserten Opferempathie ausgegangen werden (pag. 181 PEN 21 287).