Das Regionalgericht nahm entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers eine eigene und detaillierte Würdigung des Gutachtens vor, nahm auch Bezug auf die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Kritik und holte im Rahmen der Hauptverhandlung durch gezielte und konkrete Fragen weitere Informationen ein, welche zur Klärung offener oder unklarer Punkte beitrugen. Im Zusammenhang mit der Risikoeinschätzung wurden vom Beschwerdeführer insbesondere die angewendeten Basisraten, die fehlende Verortung des Beschwerdeführers im kriminellen Empfangsraum sowie die fehlende Würdigung des