PEN 21 287). Das Regionalgericht nahm entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers eine eigene und detaillierte Würdigung des Gutachtens vor, nahm auch Bezug auf die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Kritik und holte im Rahmen der Hauptverhandlung durch gezielte und konkrete Fragen weitere Informationen ein, welche zur Klärung offener oder unklarer Punkte beitrugen.