__ daraufhin, dass es sich um eine Ergänzung zu seinem Verlaufsgutachten vom 9. Mai 2018 handle und dieses nur mit dem Verlaufsgutachten aussagekräftig sei. Die Kenntnis des Vorgutachtens werde vorausgesetzt und die dort referierten Inhalte würden nur wiederholt, falls andernfalls Schwierigkeiten mit der Verständlichkeit des Ergänzungs-/Verlaufsgutachten auftreten würden. Aus dem Ergänzungsgutachten geht hervor, auf welche Informationsgrundlagen und forensischen Prognoseinstrumente der Gutachter sich gestützt hat. Die Akten wurden dargestellt und analysiert, die Wahl der Prognoseinstrumente begründet.