Die wissenschaftlichen Standards müssen eingehalten und die Schlussfolgerungen transparent sowie für die Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar dargestellt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_828/2018 vom 5. Juli 2019 E. 6.4 mit weiteren Hinweisen). Standardisierte Prognoseinstrumente (wie etwa PCL-R, Static-99 und FOTRES) beruhen auf verallgemeinerten statistisch-empirischen Befunden und liefern gegebenenfalls Anhaltspunkte über das strukturelle Grundrisiko, für sich allein indessen keine fundierte individuelle Gefährlichkeitsprognose.